Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Die Firma Letsch Wellness- und Elektrotechnik ist ein Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, das auf die Überprüfung, Service und Wartung von Wellnessanlagen spezialisiert ist.
Die nachfolgenden AGB gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, welche die Firma Letsch Wellness- und Elektrotechnik an Auftraggeber bzw. Kunden leistet sowie für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB des Kunden/ Lieferanten werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Zusagen oder sonstige Erklärungen von Letsch Wellness- und Elektrotechnik -Mitarbeitern sind nur dann bindend, wenn sie von Letsch Wellness- und Elektrotechnik schriftlich bestätigt werden.
Letsch Wellness- und Elektrotechnik ist berechtigt, Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.
Sämtliche von Letsch Wellness- und Elektrotechnik bereitgestellte technische Unterlagen und Protokolle bleiben geistiges Eigentum der Letsch Wellness- und Elektrotechnik.
Bei nicht genannten oder aufgeführten Regelungen in den AGB gelten automatisch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Für Montagearbeiten gelten die Allgemeinen Montagebedingungen.
Nachträgliche Vertragsänderungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen von beiden Vertragsteilen der Schriftform.
Die Nennung von gesetzlichen Vorschriften hat nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne Nennung dieser, gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Kostenvoranschläge und Angebote
Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend. Sie werden nur schriftlich erteilt und verstehen sich stets unter Zugrundelegung der AGB der Letsch Wellness- und Elektrotechnik, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird. Kostenvoranschläge und Angebote sind unentgeltlich.
An Angebote für die Prüfung, Service und Wartung von Wellnessanlagen hält sich Letsch Wellness- und Elektrotechnik 30 Tage gebunden, sofern im Angebot oder Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.
Vertragsabschluss
Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Kunden, erfolgt durch Zusendung eines unterzeichneten Exemplars des WELLNESS SAFETY CHECK Prüf- und Servicevertrags an die Letsch Wellness- und Elektrotechnik.
Die Letsch Wellness- und Elektrotechnik ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang des vom Auftraggeber unterzeichneten Vertragsexemplars durch Gegenzeichnung und Zusendung anzunehmen.
Leistungsausführung
Der Leistungsumfang von Letsch- Wellness- und Elektrotechnik wird im WELLNESS SAFETY CHECK Prüf- und Servicevertrag festgelegt.
Die von Letsch Wellness- und Elektrotechnik angenommenen Aufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften übernimmt Letsch Wellness- und Elektrotechnik keine Verantwortung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Preise
Für die Berechnung der Leistungen gelten die im Angebot/Kostenvoranschlag bzw. WELLNESS SAFETY CHECK Prüf- und Servicevertrag festgelegten Preise.
Zahlungsbedingungen und -verzug
Rechnungen sind bei Erhalt fällig und innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Eingang ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Letsch Wellness- und Elektrotechnik behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Auf § 286 BGB und § 353 HGB wird hingewiesen. Alle zum Zwecke einer entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn-, Inkasso- und Gerichtsspesen eines von der Letsch Wellness- und Elektrotechnik bestellten Anwalts, gehen im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.
Beanstandungen der Rechnungen von Letsch Wellness- und Elektrotechnik sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an Letsch Wellness- und Elektrotechnik mitzuteilen.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle eines Zahlungsverzuges die Daten des Rechtsgeschäfts an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden dürfen.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dergleichen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Letsch Wellness- und Elektrotechnik .
Gewährleistung
Nur die im WELLNESS SAFETY CHECK Prüf- und Servicevertrag vereinbarten Leistungen sind von der Gewährleistung umfasst. Für die Ordnungsmäßigkeit und Funktion der betreffenden Gesamtanlage, zu der die geprüften/begutachteten Geräte und Anlagenteile gehören, wird keine Gewähr übernommen. Letsch Wellness- und Elektrotechnik übernimmt keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, es sei denn diese Fragen sind ausdrücklich Gegenstand des Auftrages. Die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers werden dabei weder eingeschränkt noch übernommen.
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Schäden, die der Auftragsnehmer oder dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt hat/haben. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf Schäden, mit denen der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss typischerweise rechnen musste. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Fremdleistung
Der Auftragnehmer darf ohne Genehmigung des Auftraggebers vertragliche Verpflichtungen an Dritte übergeben.
Nebenabreden und Vertragsänderungen
Nebenabreden und Änderungen von Verträgen oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Standort des Auftragnehmers vereinbart
Unwirksame AGB Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.